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Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Kontokorrent- und den übrigen Bankverkehr

Geschätzter Kunde

Als Ihre Bank sind wir bestrebt, Sie in allen finanziellen Fragen fachmännisch und kompetent zu beraten und Ihre Aufträge zuverlässig und schnell auszuführen.

Die Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und Bank beruhen auf gegenseitigem Vertrauen. Die Mannigfaltigkeit der Geschäftsvorfälle, ihre grosse Zahl und die Schnelligkeit, mit der sie meist erledigt werden müssen, machen jedoch in beidseitigem Interesse die Aufstellung bestimmter Regeln erforderlich. Anschliessend finden Sie unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Sie haben zum Ziel, die gegenseitigen geschäftlichen Beziehungen zwischen Ihnen und uns verbindlich zu regeln. In diesen Bestimmungen sind die Besonderheiten einiger spezieller Geschäftsarten wie Sparkassen-, Wertschriften-, Dokumentar-, Inkasso- und Diskontgeschäfte nicht enthalten. Für diese Bereiche gelten Sonderbestimmungen und Platzusanzen.

Wir bitten Sie, die nachfolgenden Bestimmungen durchzulesen; sie enthalten nicht zuletzt auch wichtige Informationen und Hinweise.

1. Verfügungsberechtigung Legitimationsprüfung

Die der Bank bekanntgegebenen Unterschriften gelten ihr gegenüber ausschliesslich und bis zu einem an sie gerichteten schriftlichen Widerruf, und zwar ungeachtet anderslautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen

2. Unterschriften- bzw. Legitimationsprüfung

Schäden, die durch mangelhaften Ausweis über die Verfügungsberechtigung oder durch Fälschungen entstehen können, trägt der Kunde, sofern die Bank allfällige Mängel, trotz Anwendung der üblichen Sorgfalt, nicht erkennen konnte.

3. Mangelnde Handlungsfähigkeit

Der Kunde trägt jeden Schaden, der aus mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Person oder Dritter entsteht, es sei denn, die Bank wurde schriftlich hierüber informiert.

4. Mitteilungen

Der Kunde hat alle für die Geschäftsverbindung wesentlichen Tatsachen, insbesondere Änderungen seines Namens und seiner Adresse, der Bank unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Mitteilungen der Bank gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Kunden schriftlich bekanntgegebene Adresse abgesandt oder zu seiner Verfügung gehalten worden sind. Als Zeitpunkt des Versandes gilt das Datum der im Besitze der Bank befindlichen Kopie oder Versandlisten. Banklagernde Post gilt im Zweifel als zugestellt am Datum, das sie trägt.

5. Übermittlungsfehler

Allfällige Schäden aus Benutzung von Post, Telegraf, Telefon, Telex und anderen Übermittlungsarten oder Transportanstalten, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen trägt der Kunde, sofern die Bank kein grobes Verschulden trifft.

6. Mangelhafte Ausführung von Aufträgen

Entstehen Schäden aus Nichtausführung oder mangelhafter Ausführung von Aufträgen (Börsenaufträge ausgenommen), so haftet die Bank lediglich für den Zinsausfall. Für darüber hinausgehende Schäden hat sie nur einzustehen, wenn sie im Einzelfall auf die drohende Gefahr eines Schadens aufmerksam gemacht worden ist.

7. Reklamationen des Kunden

Reklamationen des Kunden wegen Aufträgen jeder Art oder Beanstandungen von Rechnungs- oder Depotauszügen sowie anderen Mitteilungen sind sofort nach Empfang der diesbezüglichen Anzeige, spätestens aber innert der von der Bank angesetzten Frist, schriftlich bei der Bank anzubringen. Schäden aus verspäteten Reklamationen trägt der Kunde.

8. Kontokorrentbedingungen

Der Kunde erhält periodisch Rechnungsauszüge mit Aufrechnung der vereinbarten oder üblichen Zinsen, Kommissionen, Steuern und Gebühren. An die Stelle von Rechnungsauszügen können auch Tagesauszüge treten.

Die Bank kann von ihren Kunden periodisch eine Anerkennung der Rechnungsauszüge durch Unterzeichnen der Richtigbefundsanzeige und Rücksendung derselben innert vier Wochen verlangen. Die Anerkennung der Rechnungsauszüge schliesst die Genehmigung aller in ihnen enthaltenen Posten mit ein. Unterlässt es der Kunde, innert vier Wochen die Richtigbefundsanzeige zurückzusenden oder allfällige Einwendung schriftlich anzubringen, so gilt der Rechnungsauszug trotzdem als genehmigt.

Im weiteren behält sich die Bank vor, ihre Zins-, Kommissions- und Gebührenansätze jederzeit den veränderten Verhältnissen anzupassen. Guthaben in fremder Währung liegen auf den Namen der Bank, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kunden, bei Korrespondenten im Ausland. Der Kunde trägt insbesondere die Gefahr von gesetzlichen oder behördlichen Einschränkungen und Lasten.

9. Wechsel, Checks und ähnliche Papiere

Die Bank ist berechtigt, diskontierte oder gutgeschriebene unbezahlte Wechsel, Checks oder ähnliche Papiere zurückzubelasten. Trotzdem bleiben ihr die wechselrechtlichen, checkrechtlichen oder anderen Ansprüche auf Zahlung des vollen Betrages der Wechsel und Checks mit Nebenforderungen gewahrt, und zwar gegen jeden aus dem Papier Verpflichteten bis zur Begleichung eines vorhandenen Schuldsaldos.

10. Verrechnungs- und Pfandrechte

Für ihre Forderungen hat die Bank an allen Guthaben und Vermögenswerten, die der Kunde bei ihr selbst oder die sie für Rechnung des Kunden anderswo unterhält, ein Verrechnungs- und Pfandrecht, und zwar ohne Rücksicht auf Fälligkeit oder Währung. Soweit Wertpapiere nicht auf den Inhaber lauten, werden sie der Bank hiermit abgetreten.

Dies gilt auch für Kredite und Darlehen mit speziellen oder ohne Sicherheiten sowie für Treuhandkonti, die auf den Namen der Bank, jedoch für Rechnung und Gefahr des Kunden, bei ausländischen Banken geführt werden. Die Bank ist nach ihrer Wahl zur zwangsrechtlichen oder freihändigen Verwertung der Pfänder berechtigt, sobald der Kunde mit seinen Leistungen im Verzug ist.

11. Kündigung der Geschäftsbeziehungen

Bestehende Geschäftsbeziehungen, insbesondere zugesagte oder erteilte Kredite, können von der Bank mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Allfällige Forderungen werden dadurch unmittelbar zur Rückzahlung fällig. Vorbehalten bleiben anderslautende Abmachungen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Bank unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Lenzburg.

Die Bank hat indessen auch das Recht, den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

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