Vorsorgen
Säule 1 - staatliche Vorsorge
Bei Verdienstausfall infolge von Alter, Invalidität oder Tod sichert die staatliche Vorsorge die Existenz nahezu der gesamten in der Schweiz lebenden Bevölkerung. Versichert sind in der Schweiz erwerbstätige Arbeitnehmer und Selbständig-Erwerbende, unabhängig vom Wohnsitz, und nicht erwerbstätige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Nicht versichert sind Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)Eine Altersrente erhalten Männer ab dem 65. und Frauen ab dem 64. Lebensjahr. Für Ehepartner sind die Renten auf 150 % der maximalen AHV-Rente begrenzt. Im Todesfall richtet die AHV eine Witwenrente aus. Vorraussetzung: Die Witwe hat Kinder oder ist zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens 45 Jahre alt und war mindestens fünf Jahre verheiratet. Ein Witwer hat Anspruch auf die Rente bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist. Eine Waisenrente wird fällig, wenn ein Elternteil stirbt und die Kinder das 18., in Ausbildung das 25., Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Invalidenversicherung (IV)Ziel der IV besteht darin, Personen, die durch Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfallfolgen behindert und oft erwerbsunfähig werden, so gut wie möglich ins Erwerbsleben einzugliedern. Neben vielfältigen Leistungen für Eingliederungsmassnahmen kennt die Invalidenversicherung auch eine Invalidenrente.
Ergänzungsleistungen (EL)Die 1. Säule soll den Existenz-Bedarf decken. Ist die Existenz eines Versicherten durch die 1. Säule, aber auch durch privates Vermögen oder zusätzlichem Einkommen nicht gewährleistet, bekommt er Ergänzungsleistungen. |
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