Vorsorgen
Säule 2 - berufliche Vorsorge
Das berufliche Vorsorge-Gesetz (BVG) steht in engem Zusammenhang mit der AHV. Die AHV und das BVG sichern zusammen die gewohnte Lebenshaltung. Am 1. Januar 1985 trat das BVG in Kraft. Versichert sind die AHV-pflichtigen Arbeitnehmer mit einem AHV-Jahreslohn, der grösser als 3/4 der maximalen AHV-Altersrente ist. Für die Risiken Tod und Invalidität gilt der 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, für Altersleistungen der 1. Januar nach dem 24. Geburtstag als Versicherungsbeginn. Arbeitgeber und Selbständig-Erwerbende können sich freiwillig der Vorsorge-Einrichtung des Betriebes anschliessen. Ohne betriebliches BVG steht Ihnen der Anschluss an die Auffangeinrichtung oder die Vorsorge-Einrichtung des Berufsverbandes zur Verfügung. Leistungen, die sich gegenseitig entsprechen
Die Hypothekarbank Lenzburg hilft Unternehmen kompetent und kostengünstig bei der Umsetzung der obligatorischen und überobligatorischen beruflichen Vorsorge mit folgenden Produkten: Für Unternehmen ohne eigene Vorsorge-Stiftung / Pensionskasse: Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)Ab dem 1. Januar 1984 ist das Unfallversicherungsgesetz (UVG) in Kraft. Für alle Arbeitnehmer umfasst die obligatorische Versicherungsdeckung Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtbetriebsunfälle. Teilzeit-Angestellte mit weniger als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche sind nur bei Betriebsunfällen versichert. Es besteht kein Versicherungsschutz bei Nichtbetriebsunfällen. Das UVG und seine Leistungen
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