Suchen E-Banking als App auf dem Smartphone E-Banking

Wirtschaftshilfe des Kantons Aargau

Firmen, die wegen des Coronavirus in eine finanzielle Notlage geraten sind, haben Anspruch auf kantonale Hilfskredite.

Härtefallmassnahmen für Unternehmen

Der Regierungsrat hat am 2. Dezember 2020 ein Unterstützungspaket für Unternehmen beschlossen, um die Folgen der Covid-19-Pandemie abzufedern. Die Frist zur Einreichung der Gesuche für kantonalen Härtefallmassnahmen war bis am 30. September 2021.

Härtefallmassnahmen

Kreditausfallgarantie

Der Kanton Aargau hat am 16. April 2020 bekannt gegeben, dass er mit einem eigenen wirtschaftlichen Hilfsprogramm die Aargauer Wirtschaft im Kampf gegen die negativen Folgen der Corona-Krise unterstützen will. Die dazu beschlossenen Massnahmen sollen das bereits zuvor lancierte Hilfsprogramm des Bundes ergänzen und verstärken.

Das kantonale Paket umfasst drei Massnahmen: Sofortzahlungen, Härtefallleistungen und Kreditausfallgarantien, wobei der Kanton bei letzteren auf die Mitwirkung der Banken setzt. Auch die Hypothekarbank Lenzburg nimmt am kantonalen Hilfsprogramm teil.

Mit den Kreditausfallgarantien sollen kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden unterstützt werden, die die Bundeskredite bereits ausgeschöpft haben. Diese Firmen können über ihre Hausbank im Kanton Aargau bis Ende Dezember 2020 zusätzliche Kredite beantragen, die vom Kanton zu 85 Prozent abgesichert sind (weitere Voraussetzung für die Kreditvergabe siehe weiter unten).

Kantonal besicherte Kredite konnten bis 31. Dezember 2020 beantragt werden. Die vom Bund garantierten COVID-19-Kredit standen bis Ende Juli 2020 zur Verfügung.