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Aktualisierung Bedingungen per 1. Januar 2022

Die Hypothekarbank Lenzburg AG aktualisiert einige Bedingungen. Angepasst werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Depotbedingungen, die «Bedingungen für die Benützung des E-Banking via Internet», sowie die «Bedingungen für die Benützung der Zahlkarte».

26. November 2021

Die Hypothekarbank Lenzburg AG aktualisiert einige Bedingungen. Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die Modalitäten für den Umgang mit eingehenden Zahlungen für Kundinnen und Kunden der Hypothekarbank Lenzburg angepasst sowie die Meldepflichten aktualisiert, die sich für die Bank aus nationalen und internationalen Bestimmungen ergeben.

Des Weiteren war das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) per Anfang 2020 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft getreten. Somit sind die meisten FIDLEG-Vorgaben ab dem 1. Januar 2022 anwendbar, weshalb sich auch die Depotbedingungen ändern.

Präzisierungen haben wir auch bei den «Bedingungen für die Benützung der Zahlkarte» vorgenommen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Mastercard und bei den «Bedingungen für die Benützung des E-Banking via Internet» wurden neue Bestimmungen betreffend Kartenverwaltung aufgenommen.

Alle Änderungen gelten ab 1. Januar 2022 und die neuen Dokumente sind unter www.hbl.ch/rechtliches abrufbar.

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