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Vorsorge 3a – das sollten Sie beachten

Was Sie im Hinblick auf die spätere Auszahlung Ihrer 3a-Guthaben beachten sollten

29. Juli 2021

Vorsorge 3A

Früh säen lohnt sich für die spätere Ernte

Während die Kontoverzinsung auf absehbare Zeit nahe 0 % bleiben dürfte, erzielte man z. B. mit der Aare-Strategie 45 Passiv im Durchschnitt der letzten fünf Jahre eine Rendite von 6,2 %. Und auch 2021 weist diese Strategie per Ende Juni bereits wieder eine Performance von 4,33 % seit Anfang Jahr auf. Zum Abschluss unserer Artikelserie zur Säule 3a zeigen wir Ihnen auf, was es im Hinblick auf die spätere Auszahlung Ihrer 3a-Guthaben zu beachten gilt.

Gestaffelter Bezug

Bei der Auszahlung von Guthaben aus der Säule 3a wird eine Steuer fällig. Das Guthaben wird separat vom übrigen Einkommen und zu einem niedrigeren Satz besteuert als gewöhnliches Einkommen. Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung.

Es kann sich daher lohnen, die Vorsorgekonten über mehrere Jahre verteilt zu beziehen. Beziehen Sie Ihre 3a-Guthaben nicht im gleichen Jahr wie Pensionskassen- und / oder Freizügigkeitsguthaben. Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerämter alle Kapitalbezüge aus der Säule 3a und der 2. Säule sowie die Bezüge der Ehepartner im gleichen Jahr zusammen. Die Steuerersparnis bei einem gestaffelten Bezug fällt je nach Wohnort unterschiedlich aus. Bei einem 3a-Bezug von CHF 150’000 betragen die Steuern in Lenzburg CHF 7'383. Beim Bezug von dreimal CHF 50'000 beträgt die sicher hoch willkommene Steuerersparnis CHF 3’953.

Die Tabelle zeigt die Auswirkungen in Lenzburg und in den Hauptorten der Aargauer Nachbarkantone. Grundsätzlich gilt: Je höher das 3a-Guthaben ist, desto mehr lohnt sich der gestaffelte Bezug.

Steuerersparnis mit einem gestaffelten Bezug der Säule 3a

Basis: Steuertarife 2020, verheiratet, ohne Kirchensteuer / Quelle: Tax/Ware

Hauptorte

Aargau und Nachbarkantone

Steuern bei Bezug von
1 × CHF 150’000

Steuern bei Bezug von
3 × CHF 50’000

Steuerersparnis bei gestaffeltem Bezug

Lenzburg

AG

CHF 7’338

CHF 3’385

CHF 3’953

Liestal

BL

CHF 6’162

CHF 5’080

CHF 1’082

Solothurn

SO

CHF 7'396

CHF 3’162

CHF 4’234

Bern

BE

CHF 7'326

CHF 4'615

CHF 2'711

Luzern

LU

CHF 8'117

CHF 4'015

CHF 4'102

Zug

ZG

CHF 3'269

CHF 2'040

CHF 1'229

Zürich

ZH

CHF 6'570

CHF 6'570

CHF 0

Für den gestaffelten Bezug der Vorsorgegelder besteht genügend zeitlicher Spielraum: Sie können das 3a-Guthaben nicht erst bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters beziehen, sondern schon bis zu fünf Jahre vorher. Wenn Sie über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleiben, dürfen Sie den Bezug sogar bis spätestens 69 (Frauen) bzw. 70 (Männer) aufschieben.

Einrichtung mehrerer 3a-Vorsorgelösungen ermöglicht gestaffelte Bezüge

Bei der AUflösung eines 3a-Kontos muss immer das ganze Guthaben bezogen werden. Teilbezüge sind nur zugunsten von selbstbewohntem Wohneigentum (WEF) möglich und nur bis zum 59. (Frauen) bzw. 60. Geburtstag (Männer).

Wenn Sie Ihr 3a-Guthaben gestaffelt beziehen möchten (Bezug nur eines Kontos pro Steuerjahr), eröffnen wir für Sie nach einiger Zeit gerne weitere Konten, auf die Sie die folgenden Jahresbeiträge einzahlen können. Dieses Vorgehen empfiehlt die Hypi jeweils ab einem Guthaben von ca. CHF 50’000 in einer 3a-Vorsorgelösung. Weiter müssen verheiratete Vorsorgesparer vermeiden, im gleichen Steuerjahr je ein Konto zu beziehen, da die Guthaben zusammengerechnet und zum somit höheren Kapitalsteuersatz besteuert werden.

Bis wann darf man einzahlen?

Bei der jährlichen Einzahlung gehen Sie «auf Nummer sicher», wenn die letzte Einzahlung des Jahres vor den Weihnachtstagen erfolgt. Bei Daueraufträgen sollte darauf geachtet werden, dass das Belastungskonto besonders zum letzten Überweisungstermin des Jahres hin genügend Deckung aufweist.

Einzahlungen in die Säule 3a sind auch im Jahr Ihrer Pensionierung noch bis zur Höhe des Maximalbetrages zulässig und abzugsfähig, sofern Sie den Betrag vor dem Datum Ihrer
Pensionierung einzahlen. Bleiben Sie über die Pensionierung hinaus erwerbstätig, dürfen Sie auch weiterhin in die Säule 3a einzahlen – Frauen längstens bis69, Männer längstens bis 70.

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