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Haben Sie Ihr Säule-3a-Potenzial fürs Jahr 2023 bereits ausgeschöpft?

Ihre Einzahlung muss bis spätestens Ende 2023 auf Ihrem Konto gutgeschrieben sein

30. Oktober 2023

Vorsorge (1)

Für 2023 betragen die maximal steuerlich abzugsberechtigten Beiträge für Erwerbstätige mit 2. Säule (Pensionskasse): max. CHF 7‘056. Für Erwerbstätige ohne 2. Säule 20 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens, max. CHF 35‘280.

Um von dieser Steuersparmöglichkeit für das Steuerjahr 2023 zu profitieren, muss Ihre Einzahlung bis spätestens Freitag, 29. Dezember 2023 auf dem 3a Vorsorgekonto gutgeschrieben sein. Daher empfehlen wir Ihnen, die Vergütung noch vor Weihnachten zu veranlassen. Bestehende Daueraufträge mit Belastungskonto bei der Hypi werden bei genügender Deckung auftragsgemäss ausgeführt.

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Haben Sie mehr als CHF 50‘000 auf Ihrem 3a- Vorsorgekonto?

Zur Steueroptimierung ist es ratsam, für künftige Einlagen ein zusätzliches Vorsorgekonto 3a zu eröffnen. Durch das Sparen mit mehreren Vorsorgekonten können Sie Ihr Vorsorgeguthaben zu gegebener Zeit gestaffelt beziehen und damit die Steuerbelastung optimieren. Im Rahmen einer Finanz-/Pensionsplanung zeigen wir Ihnen gerne auf, zu welchem Zeitpunkt die 3a-Gelder und weitere Vermögenswerte bezogen werden sollten. Wir unterstützen Sie gerne in der Planung und Umsetzung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein persönliches Gespräch.

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