Haben Sie Ihr Säule-3a-Potenzial fürs Jahr 2022 bereits ausgeschöpft?
Ihre Einzahlung muss bis spätestens Ende 2022 auf Ihrem Konto gutgeschrieben sein
28. November 2022

Ihre Beiträge in die Vorsorge 3a können Sie in der Steuererklärung abziehen und so Ihr steuerbares Einkommen reduzieren. Ihr Vorsorgeguthaben zählt bis zur Auszahlung nicht zum steuerbaren Vermögen.
2022 betragen die maximalen steuerlich abzugsberechtigten Beiträge CHF 6‘883 für Erwerbstätige mit 2. Säule (Pensionskasse). Für Erwerbstätige ohne 2. Säule (Pensionskasse) sind Beiträge bis 20 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens zulässig, maximal CHF 34‘416.
Ihre Einzahlung muss bis spätestens Freitag, 30. Dezember 2022 auf dem 3a-Vorsorgekonto gutgeschrieben sein. Wir empfehlen Ihnen daher, die Vergütung vor Weihnachten zu veranlassen. Bestehende Daueraufträge mit Belastungskonto bei der Hypi werden bei genügender Deckung auftragsgemäss ausgeführt. Bitte beachten Sie, dass die alten Einzahlungsscheine zugunsten eines Liberty-3a-Vorsorgekontos nicht mehr verarbeitet werden können. Erfassen Sie in diesem Fall einen neuen QR-fähigen Auftrag (QR-Einzahlungsschein im Liberty Connect abrufbar). Die Einzahlung zugunste eines Privor-3a-Kontos ist von dieser Umstellung nicht betroffen.
Haben Sie genug von tiefen Vorsorgezinsen?
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Haben Sie bereits mehr als CHF 50‘000 auf Ihrem 3a- Vorsorgekonto?
Dann empfehlen wir Ihnen, ein weiteres Vorsorgekonto bei uns zu eröffnen. Durch das Sparen mit mehreren Vorsorgekonten können Sie Ihr Vorsorgeguthaben zu gegebener Zeit gestaffelt beziehen und damit die Steuerbelastung zum Zeitpunkt des Bezugs optimieren. Im Rahmen einer Finanz-/Pensionsplanung zeigen wir Ihnen gerne auf, zu welchem Zeitpunkt die 3a-Gelder und weitere Vermögenswerte bezogen werden sollen. Wir unterstützen Sie gerne in der Planung und Umsetzung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein persönliches Gespräch.