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Frauenrentenalter 65 und die Steuerprogression

Eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre hat Folgen für die Ruhestandsplanung: Für gleichaltrige Ehepaare steigt die Steuerlast beim Bezug des Alterskapitals der zweiten und dritten Säule.

5. September 2022

Finanzberatung Hypothekarbank Lenzburg

Wird am 25. September 2022 das Rentenalter 65 für Frauen angenommen, wäre nicht nur das Rollenverhältnis von Mann und Frau betroffen, auch die steuerliche Situation gleichaltriger Eheleute würde sich ändern. (Illustration: Andrew Burrows)

Das effektive Rentenalter ist bei der beruflichen Vorsorge der zweiten und dritten Säule eigentlich keine allein seligmachende Grösse. Denn bei vielen Pensionskassen in der Schweiz kann das Alterskapital schon ab dem 58. Altersjahr bezogen werden, und das Kapital aus der dritten Säule auch schon fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung gestaffelt in mehreren Tranchen.

Die Steuer aber wird bei solchen Bezügen immer fällig. Dabei kommt ein spezieller Steuersatz zur Anwendung, der von Kanton zu Kanton variieren kann. Vielfach nimmt er mit der Höhe des Kapitalbezugs zu. Das heisst: Wer Vorsorgegelder bezieht, ist mit der Steuerprogression konfrontiert.

Anders gesagt: Je höher der Kapitalbezug, umso höher ist der Steueranteil, der dem Fiskus abgeliefert werden muss. In der Stadt Bern etwa beträgt der Steuersatz für einen Kapitalbezug in der Höhe von 15 000 Franken 3,0 Prozent. Mit zunehmender Höhe des Kapitalbezugs steigt die Steuerlast sukzessive an und bei einem Kapitalbezug von 1 000 000 Franken beträgt sie 9,2 Prozent (siehe Grafik).

Steuerlast Alterskapitalbezug

Die Steuerprogression spielt auch bei einer allfälligen Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 eine Rolle. Denn nach einer Annahme der AHV-Vorlage am 25. September 2022 würden tendenziell mehr verheiratete Frauen und Männer gleichzeitig in Pension gehen. Und das sind nicht wenige. Gemäss Bundesamt für Statistik sind in der Schweiz 28,5 Prozent der Paare gleich alt (plus/minus ein Jahr), wobei die Ehe die vorherrschende Beziehungsform ist.

Grob geschätzt könnten also bis zu 30 Prozent der verheirateten Männer und Frauen nach einer Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre im gleichen Jahr pensioniert werden. Und sie werden demzufolge auch im gleichen Jahr die Alterskapitalien aus der beruflichen Vorsorge beziehen und besteuern.

Gleichaltrige Ehepaare sind betroffen

«Im Schnitt beträgt bei unseren Kundinnen und Kunden das durchschnittliche Alterskapital beim Erreichen des Rentenalters rund 500 000 Franken und meist die Hälfte davon, also 250 000 Franken, wird als Kapital bezogen», sagt Thierry Häsler, Fachspezialist Finanzplanung und Vorsorge bei der Hypothekarbank Lenzburg. Nimmt man diese Zahl als Basis für eine Steuermodellrechnung, so ergibt sich folgendes Bild:

In Lenzburg zahlt eine verheiratete Person (ohne Kirchensteuer) bei einem Kapitalbezug von 250 000 Franken einmalig 16 260 Franken Kapitalsteuern. Wenn also bei einem gleichaltrigen Ehepaar die Frau mit 64 und der Mann ein Jahr später ihr Kapital beziehen, bezahlt das Ehepaar zusammen 32 520 Franken an Kapitalsteuern (siehe Tabelle).

Wenn aber das Paar im gleichen Jahr in Pension geht und je 250 000 Franken bezieht, dann steigt aufgrund der Steuerprogression, die beim gleichzeitigen Bezug des Alterskapitals zum Tragen kommt, die einmalige Steuerbelastung für den Kapitalbezug auf 39 577 Franken an. Durch die Erhöhung des Rentenalters würde das Ehepaar in unserem Beispiel also rund 7 057 Franken mehr Steuern bezahlen.

Die Steuerprogression am konkreten Beispiel

Verheiratetes Paar in Lenzburg (kirchensteuerfrei)

 

Kapitalbezug

Steuer

Szenario 1: Nicht zeitgleiche Pensionierung von Ehemann und Ehefrau

   

Mann

250 000

16 260

Frau

250 000

16 260

Total

500 000

32 520

Szenario 2: Zeitgleiche Pensionierung von Ehemann und Ehefrau

   

Total Mann und Frau

500 000

39 577

Differenz zwischen Szenario 1 und Szenario 2

0

7 057

Quelle: Steueramt Kt. AG

   

So viel zur Theorie. In der Realität wird es komplizierter. Einerseits können Menschen das Alterskapital der 3. Säule wie erwähnt schon vor Erreichen des Rentenalters – in Bundesbern neu als «Referenzalter» bezeichnet – gestaffelt beziehen. «Steuerlich am günstigsten wäre es nach einer Erhöhung des Referenzalters der Frauen auf 65, wenn ein gleichaltriges Ehepaar die Vorsorgekapitalien von Frau und Mann auf fünf Jahre verteilt in jeweils gleich hohen Beträgen bezieht, im Idealfall die Gelder von einem 3a-Konto pro Jahr», sagt Häsler.

Allerdings geht es im konkreten Einzelfall mit dem optimalen Bezug der Vorsorgegelder oft nicht ganz auf, weil in der gleichen Zeit meist auch noch Vorsorgegelder aus der Pensionskasse bezogen werden müssen. «Umso wichtiger ist die auf den Einzelfall abgestimmte Planung», sagt der Vorsorgespezialist der Hypothekarbank Lenzburg.

Als ob dies alles nicht schon kompliziert genug wäre, haben die Menschen in der Schweiz beim Erreichen des Rentenalters auch noch die Option, ihre Vorsorgekapital aus der zweiten Säule (Pensionskasse) voll, teilweise oder als Rente bis zum Lebensende zu beziehen. «Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer entscheiden sich für einen Teilkapitalbezug, da sie mit der Kombination Rente und Teilkapitalbezug steuerlich besser fahren und mehr Flexibilität für den Vermögensverzehr im Alter haben als mit einer ausschliesslichen Rentenlösung», sagt Häsler.

Kombination von Rente und Kapital empfohlen

Er und sein Team empfehlen als Orientierungshilfe für Neupensionierte folgende Faustregel: Die monatlichen Fixkosten sollten über fixe Rentenbeiträge aus der ersten und zweiten Säule abgedeckt werden. Derjenige Teil des Alterskapitals, der beim Erreichen des Pensionierungsalters nicht für diese Rente benötigt wird, kann als Kapital in Cash bezogen werden.

Die einmal festgelegte Rente aus der zweiten Säule bleibt lebenslänglich fix und wird – im Unterschied zur AHV – selten bis gar nie der Teuerung angepasst. Zudem müssen die Renten in der Schweiz Jahr für Jahr als Einkommen versteuert werden. Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge hingegen müssen nur einmal zu einem Vorzugssatz versteuert werden, danach kommt die im Vergleich zur Einkommenssteuer wesentlich geringere Vermögenssteuer zur Anwendung.

Optimierungspotenziale meistens vorhanden

«Auf die durchschnittliche Lebenserwartung gerechnet kann man mit 100 000 Franken Kapitalbezug steuerliche Einsparungen von 20 000 Franken erzielen. Wenn man das mit weiteren Massnahmen wie etwa dem Einkauf in die Pensionskasse vor der Pensionierung kombiniert, lassen sich die Einsparungen weiter erhöhen», sagt Häsler.

Ein Patentrezept für alle Menschen und alle Situationen gebe es nicht. Dies auch unabhängig davon, ob Frauen mit 64 Jahren oder 65 Jahren oder noch später in Rente gingen. «Gerade bei der Finanzplanung ist es wichtig, dass man den individuellen Gegebenheiten der Menschen Rechnung trägt. Die Optimierungspotenziale sehen von Fall zu Fall anders aus, sind aber in den meisten Fällen vorhanden», so Häsler.

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