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Steuerliche Planung der Investition in die Liegenschaft

Drei Dinge gilt es zu beachten: Mit Weitsicht planen, nachhaltig investieren, Steuern optimieren.

17. Februar 2023

Bild Steuern

Denn Liegenschaftsunterhalt ist nicht gleich Liegenschaftsunterhalt. Werterhaltende, wertvermehrende Aufwendungen, Lebenshaltungskosten, Investitionskosten, Anlagekosten, Unterhaltskosten, Investitionen in Energiesparmassnahmen, haben Sie noch den Durchblick?

Planen Sie früh genug. Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.

Anhand des Merkblattes «Liegenschaftsunterhalt des Kantons Aargau» kann Ihnen Ihr Steuerberater den Unterschied von Investitionen und Aufwendungen erklären und z. B. anschaulich aufzeigen, wann eine Sitzplatzverglasung in der Steuererklärung abzugsberechtigt ist und wann nicht. Neu sollten auch den energiesparenden und dem Umweltschutz dienende Massnahmen, sowie den Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau Beachtung geschenkt werden.

Grundsätzlich gilt, dass grössere abziehbare Aufwendungen auf mehrere Jahre verteilt werden sollten, damit die Steuerprogression optimal gebrochen wird. Stehen dagegen mehrere kleinere Aufwendungen an, sind diese möglichst im gleichen Jahr zusammen zu legen, damit der jährliche Pauschalabzug ab und an überschritten werden kann.

Die Liegenschaftsunterhaltskosten können im Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder im Zeitpunkt der Zahlung in Abzug gebracht werden. Dies ergibt punkto massgeben-des Steuerjahr einen gewissen Gestaltungsspielraum. Schlussendlich sind Sie gegenüber dem Steueramt beweispflichtig, weshalb wir Ihnen empfehlen, Ihren Umbau entsprechend mit Fotos zu dokumentieren.

Verwahren Sie Ihre Dokumentation sowie auch alle nicht abziehbaren Investitionen in einem separaten Ordner, damit bei einem späteren Verkauf der Liegenschaft Ihre Investitionen nicht – mangels Beweis - als Gewinn versteuert werden müssen.

Wünschen Sie eine persönliche Beratung? Oder dürfen wir für Sie die Steuererklärung ausfüllen? Vertrauen Sie auf unser Fachwissen und unsere Erfahrung – kontaktieren Sie uns unter tel: 062 885 17 18 oder mailto: steuern@hbl.ch.

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