Synchronisierung der Finanzströme beim Firmenverkauf
Sie freuen sich auf die Zeit nach der Pensionierung. Die Vorbereitung auf diese Phase beginnt schon in einem viel früheren Stadium. Generell wird eine Planungszeit von mindestens fünf Jahren vor Firmenabgabe empfohlen, um eine reibungslose Abwicklung des Firmenverkaufs sicherzustellen, steuerliche Optimierungen berücksichtigen zu können und die finanzielle Sicherheit im Pensionsalter zu planen.
19. September 2024
Ein erster Schritt ist die Bestandesaufnahme auf Seite der Firma aber zwingend auch auf der privaten Seite, da als selbstständiger Unternehmer beide Seiten sehr ineinander verschmelzen.
Mit einer Bewertung Ihres Unternehmens durch einen Experten schaffen Sie die Basis für die Festsetzung des Kaufpreises. Gleichzeitig ist diese Bewertung auf der Seite des potenziellen Käufers die Basis für eine mögliche Fremdfinanzierung durch eine Bank. Für die Ermittlung des Firmenwertes fliessen Faktoren wie Umsatz, Gewinn, Struktur des Kundenstamms, Inventar aber auch die Lage der Räumlichkeiten mit ein. Mit Vorlage der Firmenbewertung können Sie mit der Suche nach einem potenziellen Nachfolger starten.
Parallel dazu ist es von Vorteil, wenn Ihnen als Verkäufer eine umfassende Finanz und Pensionsplanung vorliegt, die eine realistische Einkommens- und Vermögenssituation nach Firmenverkauf abbildet und beispielsweise nachfolgende Fragen beantwortet:
- Gibt es Versorgungslücken und wenn ja, was ist erforderlich, um diese zu schliessen?
- Ist bei der Pensionskasse eine Kapitalauszahlung oder der Bezug einer monatlichen Rente vorgesehen?
- Wie wirkt sich eine mögliche Weiterbeschäftigung im Anstellungsverhältnis auf die zukünftige Einkommenssituation aus?
- Zu welchem Zeitpunkt ist die Auszahlung der 3. Säule steuerlich sinnvoll?
Ein gestaffelter Bezug von Vorsorgegeldern kann ab dem 59. (Frauen) resp. 60. Altersjahr (Männer) zu erheblichen Steuereinsparungen führen. Ein Einkauf in die 2. Säule ist nur möglich, solange Einkaufspotential vorhanden ist. Durch die Einkäufe erhöht sich die Altersvorsorge und das steuerbare Einkommen wird gleichzeitig optimiert. Diese Zusatzzahlungen sind im Rahmen der jeweiligen Reglemente sowie nach den Vorgaben der Steuerbehörden abzugsberechtigt. Weiter muss ein Einkauf auch mit einem Kapitalbezug koordiniert werden. lnnerhalb von drei Jahren darf nach einem Einkauf das Vorsorgeguthaben nicht in Kapitalform bezogen werden, da ansonsten die steuerlichen Effekte wieder aufgerechnet werden. Zudem sind Vorbezüge für Wohneigentum vor einem Einkauf zurückzuführen. Der Entscheid ob Kapitalbezug oder lebenslange Rente ist kein einfacher Entscheid. Lassen Sie dabei neben den steuerlichen Gedanken auch Faktoren wie Flexibilität, Absicherung von Hinterbliebenen, Einkommenshöhe und Langlebigkeitsrisiko mit einfliessen. Vielleicht ist auch eine kombinierte Variante die Lösung. Mit einem Verkauf der Firma werden zusätzliche liquide Mittel generiert, die das zukünftige Einkommen nach Verkauf sicherstellen sollen. lnsofern ist es wichtig, all die vorgenannten Überlegungen mit einfliessen zu lassen. Je mehr Vorbereitungszeit bis zum Eintritt in das Pensionsalter verbleibt, desto flexibler können die letzten Beitragsjahre in Bezug auf die Schliessung von Vorsorgelücken und der steuerlichen Optimierung gestaltet werden.
Welche finanziellen Auswirkungen hat der Firmenverkauf?
Ein nicht unwesentlicher Punkt sind die steuerlichen Konsequenzen. Hier ist zu berücksichtigen, dass der erzielte Gewinn aus dem Verkauf einer Firma bei einem selbstständig erwerbenden Unternehmer als Einkommen besteuert wird und entsprechende Sozialabgaben wie Alters- und Hinterlassenenversicherung / AHV, Invalidenversicherung / IV und Erwerbsersatzordnung / EO anfallen. Der Gewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen Verkaufserlös und Buchwert der Firma. Da der Gewinn zum übrigen Einkommen hinzugerechnet wird, kann dieser durch die Progression zu einem erhöhten Steuersatz führen, was wiederrum nachträglich eine höhere finanzielle Belastung zur Folge hat.
Nicht zu vergessen sind sämtliche bestehende Verträge u.a. Miet- oder Leasingverträge, die bei einer Weitergabe zu überprüfen sind und im Fall der Übernahme durch den Käufer entsprechend erneuert werden müssen. Ebenso sind bestehende Darlehen zu Gunsten oder zu Lasten des Verkäufers vor dem Verkauf der Firma zu bereinigen. Etwas anders zeigt sich das im Fall, wenn die Firma in der Rechtsform einer juristischen Person GmbH oder AG betrieben wird. Hier werden im Rahmen des Verkaufs in der Regel die Aktien bzw. Stammanteile an den Nachfolger verkauft. Unter dem Vorbehalt einer Umwandlung der Einzelunternehmung in eine AG spätestens fünf Jahre vor dem Verkauf einer AG ist der Verkaufserlös grundsätzlich steuer- und AHV-frei. Ob eine Umstrukturierung der Rechtsform vor Firmenverkauf sinnvoll ist, hängt nicht zuletzt auch vom Firmen- und Wohnsitz des Eigentümers ab. Aufgrund der unterschiedlichen Steuergesetzgebungen in den jeweiligen Kantonen gibt es kein Patentrezept für diese Thematik.
Im Fall der Rechtsform einer juristischen Person bleiben die laufenden Verträge (Miete-, Versicherungen-, oder Leasingverträge) bestehen und können durch den neuen Eigentümer problemlos weitergeführt werden. Im Fall, dass sich die Firma in einer «eigenen» Liegenschaft und sich diese im Betriebsvermögen befindet, sind auch hier rechtzeitig entsprechende Massnahmen zu ergreifen, wenn die Liegenschaft nicht an den Nachfolger verkauft werden soll.
Eine Trennung von Immobilie und operativem Geschäft hat auch hier steuerliche Folgen. Bei einer Vermietung der Liegenschaft oder Räumlichkeiten an den Nachfolger ist der Abschluss eines Mietervertrages zu den marktüblichen Konditionen zu empfehlen.
Mit der Festlegung der Zahlungsmodalitäten zwischen Käufer und Verkäufer schliesst sich die Frage der Finanzierung des Kaufpreises an. In vereinzelten Fällen zeigt sich auf, dass der Käufer bei der Finanzierung des Kaufpreises finanzielle Unterstützung benötigt. Gerade jüngere Nachfolgekandidaten verfügen oft nicht über die notwendigen Eigenmittel. Wird die Bank seitens Käufer für die Finanzierung einer Firmenübernahme angefragt, verlangt diese in der Regel Eigenmittel von mindestens 30%. die für die Finanzierung des Kaufpreises erforderlich sind.
In solchen Fällen kann es hilfreich sein, dass im Rahmen des Verkaufs ein Verkäuferdarlehen an den Käufer gewährt wird. Die Bedingungen dafür wie Zinsen, Laufzeit, Rückzahlungen sind in einem separaten Darlehensvertrag zu vereinbaren. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass der Kaufpreis in unterschiedlichen Tranchen fliesst und somit bei der persönlichen Finanzplanung berücksichtigt werden muss.
Für die Abwicklung des Firmenverkaufs wird ein Kaufvertrag durch beide Parteien unterzeichnet. Die wichtigsten Bestandteile des Kaufvertrages sind die Kaufpreis- und Zahlungsbedingungen, das heisst, wann und unter welchen Bedingungen die Kaufpreiszahlung erfolgt. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages legt der Käufer dem Verkäufer in der Regel ein unwiderrufliches Zahlungsversprechens einer Bank vor, das die Kaufpreiszahlung gemäss den Bedingungen des Kaufvertrages zu dem festgesetzten Termin garantiert.
Mit Datum Nutzen / Schaden gehen somit sämtliche Rechte und Pflichte auf den Käufer über. Mit Eingang des Verkaufserlöses haben Sie als Verkäufer Ihr Lebenswerk in andere Hände übergeben und können nun Ihren Ruhestand geniessen. Nehmen Sie sich die Zeit für Familie, Freunde und Hobbys, die Ihnen während Ihrer beruflichen Tätigkeit so oft gefehlt hat.
Für Ihre finanzielle Sicherheit in diesem Lebensabschnitt ist gesorgt, wenn Sie rechtzeitig die Weichen gestellt haben. Die Komplexität des Themas zeigt, dass es unerlässlich ist, eine eingehende Prüfung und Analyse für den geplanten Verkauf zusammen mit einem Experten oder Treuhänder rechtzeitig und bereits mit einem zeitlichen Vorlauf von mehr als fünf Jahren vorzunehmen.