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Partnerin für die gebundene Vorsorge

Die HBL 3a Vorsorgestiftung ist Ihre Partnerin für die gebundene Vorsorge (Säule 3a). Wir führen Ihre 3a-Guthaben, legen sie gemäss gewählter Lösung an und zahlen Leistungen nach klaren gesetzlichen und reglementarischen Regeln aus.

Unabhängige Stiftung mit klarer Aufsicht

Rechtlich eigenständig
Stiftungsrat als oberstes Organ
Untersteht der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsicht
Zusammenarbeit mit der Hypothekarbank Lenzburg

Wer wir sind

Die HBL 3a Vorsorgestiftung ist eine selbständige Vorsorgeeinrichtung für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) mit Sitz in Lenzburg (AG). Sie nimmt steuerbegünstigte 3a-Beiträge entgegen, verwaltet diese zweckgebunden für Ihre Altersvorsorge und richtet bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen aus.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine verlässliche, transparente und zeitgemässe 3a-Lösung zu bieten – eingebettet in das Vorsorge- und Beratungserlebnis der Hypothekarbank Lenzburg und ihrer Partner.

Eigenständige Stiftung mit klarer Aufsicht

  • Die HBL 3a Vorsorgestiftung ist rechtlich eigenständig, mit einem Stiftungsrat als oberstem Organ.
  • Sie untersteht der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsicht und wird von einer externen Revisionsstelle geprüft.
    • Aufsichtsbehörde: BVG und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA), Aarau
    • Revisionsstelle: PricewaterhouseCoopers AG (PwC), Birchstrasse 160, 8050 Zürich 
  • Die Stiftung arbeitet operativ eng mit der Hypothekarbank Lenzburg zusammen, nutzt deren Systeme und Prozesse, bleibt aber in ihren Entscheidungen und in der Verantwortung für den Stiftungszweck unabhängig.

Offen für verschiedene Zugänge – eine Stiftung, viele Kanäle

Die HBL 3a Vorsorgestiftung ist als Umbrella-Lösung konzipiert. 3a-Guthaben können eingebracht werden über:

  • die Hypothekarbank Lenzburg AG, 
  • Finstar-Lizenzbanken
  • Fintech-Partner
  • externe Vermögensverwalter (EVV)

Dadurch können Sie Ihre Säule-3a-Lösung dort eröffnen, wo Sie beraten werden – Ihr 3a-Guthaben liegt dennoch gebündelt und transparent bei der HBL 3a Vorsorgestiftung.

Die Hypothekarbank Lenzburg AG ist als Schweizer Bank der Aufsicht der Finma unterstellt und ist durch die Stiftung mit der Konto- und Depotführung betraut. 

Was uns wichtig ist

  • Klarheit bei Leistungen, Vorbezügen (z. B. WEF, Selbständigkeit, Wegzug) und Begünstigtenordnung gemäss gesetzlichen und reglementarischen Grundlagen 
  • Transparenz bei Gebühren, Reglementen und Prozessen 
  • Verlässliche Abwicklung durch etablierte Bank- und Stiftungsprozesse 
  • Kompatibilität mit modernen, digitalen Angeboten der HBL und ihrer Partner

Reglemente

Formulare

Datenschutz

Merkblatt 3a-Guthaben

VieleTipps zum Übertragen von Säule-3a-Geldern.

Merkblatt Wohneigentumsförderung

Fragen und Antworten zur Wohneigentumsförderung mit dem 3a Vorsorgekonto

Stiftungsrat

Geschäftsführung

Fragen und Antworten zum Thema Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge)

Ihre Fragen – unsere Antworten. Hier im Überblick und nach Themen geordnet:

  1. Säule 3a allgemein
  2. Investieren
  3. Steuern und Pensionierung
  4. Sicherheit und Stiftung
  5. Spezialfälle

1. Säule 3a allgemein

Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge in der Schweiz. Sie steht Personen offen, die ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen. Mit einer Säule 3a bauen Sie gezielt Vermögen für Ihre Pensionierung auf und profitieren gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen.

Bei der HBL 3a Vorsorgestiftung können Sie Ihre Säule 3a einfach, sicher und vollständig digital eröffnen. Anschliessend wählen Sie die Vorsorgelösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt – von einer klassischen Kontolösung bis zu einer Wertschriftenlösung mit den Aare-Strategien.

Gut zu wissen:

Die digitale Kontoeröffnung spart Zeit und ermöglicht es Ihnen, Ihre Vorsorge bequem online zu eröffnen und zu verwalten. Auch Teilzeitbeschäftigte oder Selbstständigerwerbende können – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – von der Säule 3a profitieren.

Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen Sie jährlich den gesetzlich festgelegten Maximalbetrag einzahlen. Sind Sie nicht einer Pensionskasse angeschlossen, können Sie bis zu 20 % Ihres AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens einzahlen – bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.

Die jeweils gültigen Maximalbeträge veröffentlicht der Bund jährlich.

Gut zu wissen:

Regelmässige Einzahlungen helfen Ihnen, langfristig Vorsorgekapital aufzubauen und gleichzeitig Steuern zu sparen.

Die Säule 3a gehört zu den steuerlich attraktivsten Vorsorgelösungen der Schweiz. Ihre Einzahlungen können Sie bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Während der Laufzeit profitieren Sie zudem von steuerlichen Vorteilen auf den Erträgen. Erst bei der Auszahlung wird das Vorsorgeguthaben separat zu einem reduzierten Steuersatz besteuert.

Gut zu wissen:

Je nach Einkommen und Wohnkanton können die Steuerersparnisse erheblich sein.

Mit regelmässigen Einzahlungen bauen Sie nicht nur langfristig Vorsorgekapital auf, sondern nutzen auch den jährlichen Steuerabzug optimal. Wer den maximal zulässigen Betrag einzahlt, schöpft den steuerlichen Vorteil in der Regel vollständig aus.

Eine frühzeitige Planung Ihrer Einzahlungen hilft Ihnen, Ihre Vorsorge systematisch aufzubauen.

Gut zu wissen:

Die Einzahlung muss innerhalb der gesetzlichen Frist auf Ihrem Säule-3a-Konto gutgeschrieben sein, damit sie für das entsprechende Steuerjahr berücksichtigt werden kann.

Ein Bezug der Säule 3a ist grundsätzlich frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Referenzalters möglich. In bestimmten Fällen erlaubt das Gesetz einen vorzeitigen Bezug, beispielsweise für selbst bewohntes Wohneigentum, bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz.

Gut zu wissen:

Prüfen Sie die steuerlichen Auswirkungen eines Bezugs frühzeitig. Eine gute Planung kann sich finanziell auszahlen.

Wer sein Vorsorgekapital auf mehrere Säule-3a-Konten verteilt, kann die Auszahlungen häufig auf mehrere Jahre staffeln. Da Kapitalbezüge in vielen Kantonen progressiv besteuert werden, lässt sich die Steuerbelastung unter Umständen reduzieren.

Eine frühzeitige Planung ist entscheidend, da eine nachträgliche Aufteilung eines bestehenden Kontos nicht möglich ist.

Gut zu wissen:

Mehrere Konten können insbesondere bei einem höheren Vorsorgevermögen sinnvoll sein.

Die Säule 3a gehört zur gebundenen privaten Vorsorge und dient hauptsächlich der Altersvorsorge. Einzahlungen können steuerlich abgezogen werden, dafür ist der Bezug nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Säule 3b umfasst die freie private Vorsorge. Dazu gehören beispielsweise Sparguthaben, Wertschriften oder andere Vermögenswerte. Das Geld bleibt grundsätzlich jederzeit verfügbar, jedoch bestehen weniger steuerliche Vorteile.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer finanziellen Situation und Ihrem Vorsorgebedarf ab.

Gut zu wissen:

Die Säule 3a und die Säule 3b ergänzen sich und können sinnvoll miteinander kombiniert werden.

2. Investieren

Während eine Kontolösung auf Sicherheit und Stabilität ausgerichtet ist, bietet eine Wertschriftenlösung zusätzliche Ertragschancen. Gerade bei einem langfristigen Anlagehorizont können Wertschriften dazu beitragen, Ihr Vorsorgevermögen über die Jahre zu vermehren.

Die HBL Stiftungen bieten sowohl Kontolösungen als auch Wertschriftenlösungen an. So können Sie die Vorsorgelösung wählen, die Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht.

Gut zu wissen:

Wertschriften unterliegen Marktschwankungen. Langfristig konnten die Finanzmärkte jedoch historisch höhere Renditen erzielen als reine Sparkonten. Vergangene Entwicklungen sind aber keine Garantie für die Zukunft.

Nicht jede Anlagestrategie eignet sich für jede Person. Bei der Wahl spielen verschiedene Faktoren eine Rolle – beispielsweise Ihr Anlagehorizont, Ihre finanzielle Situation und Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis.

Die HBL Stiftung bietet verschiedene Wertschriftenlösungen an, damit Sie eine Anlagestrategie wählen können, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.

Gut zu wissen:

Wenn sich Ihre Lebenssituation verändert, kann es sinnvoll sein, Ihre Anlagestrategie zu überprüfen.

Mit einer Wertschriftenlösung investieren Sie Ihr Vorsorgeguthaben in verschiedene Anlageklassen. Dadurch können Sie langfristig von den Entwicklungen an den Finanzmärkten profitieren.

Die HBL Stiftungen bieten verschiedene Wertschriftenlösungen an, die unterschiedliche Bedürfnisse und Anlageprofile berücksichtigen.

Gut zu wissen:

Eine breite Diversifikation reduziert das Risiko einzelner Anlagen, kann Wertschwankungen jedoch nicht vollständig ausschliessen.

ETF investieren in eine Vielzahl von Wertpapieren und ermöglichen dadurch eine breite Diversifikation. Sie gelten als kosteneffiziente und transparente Anlageinstrumente und werden häufig für langfristige Anlagestrategien eingesetzt.

Je nach gewählter Wertschriftenlösung können ETF Bestandteil der Anlagestrategie sein.

Gut zu wissen:

ETF werden passiv verwaltet und verursachen deshalb oft tiefere Kosten als viele aktiv verwaltete Anlagefonds.

3. Steuern und Pensionierung

Während der Laufzeit profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen. Erst bei der Auszahlung wird Ihr Vorsorgekapital separat vom übrigen Einkommen besteuert. Die Höhe der Steuer hängt unter anderem von Ihrem Wohnkanton und der Höhe des bezogenen Kapitals ab.

Eine frühzeitige Planung hilft Ihnen, Ihre Vorsorgesituation besser zu überblicken und steuerliche Auswirkungen rechtzeitig zu berücksichtigen.

Gut zu wissen:

Die Kapitalbezugssteuer unterscheidet sich je nach Kanton. Informieren Sie sich frühzeitig über die für Sie geltenden Bestimmungen.

Kapitalbezüge werden in vielen Kantonen progressiv besteuert. Das bedeutet: Je höher der bezogene Betrag im selben Steuerjahr, desto höher kann die Steuerbelastung ausfallen.

Wenn Sie Ihr Vorsorgeguthaben frühzeitig auf mehrere Freizügigkeitskonten aufteilen, können Sie die Bezüge – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – auf verschiedene Steuerjahre verteilen.

Gut zu wissen:

Eine Aufteilung ist grundsätzlich nur möglich, bevor das gesamte Vorsorgeguthaben auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen wurde.

Wann Sie Ihr Vorsorgekapital beziehen, hängt unter anderem von Ihrem Pensionierungszeitpunkt, Ihrem Wohnkanton und weiteren Vorsorgeguthaben ab.

Wer den Bezug frühzeitig plant, kann verschiedene Vorsorgeleistungen besser aufeinander abstimmen und die persönliche Pensionierung optimal vorbereiten.

Gut zu wissen:

Planen Sie grössere Kapitalbezüge idealerweise mehrere Jahre im Voraus.

Kapitalbezüge aus der Säule 3a, der Freizügigkeitsvorsorge und teilweise auch aus der Pensionskasse werden je nach kantonalen Bestimmungen bei der Besteuerung berücksichtigt.

Wer verschiedene Vorsorgegelder nicht im selben Steuerjahr bezieht, kann die Steuerbelastung unter Umständen senken.

Gut zu wissen:

Die steuerlichen Auswirkungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Eine frühzeitige Planung lohnt sich deshalb besonders.

Durch die Aufteilung Ihres Vorsorgeguthabens auf mehrere Konten schaffen Sie sich mehr Handlungsspielraum für die Zukunft. So können Sie Ihre Kapitalbezüge besser planen und – je nach Situation – gestaffelt beziehen.

Ob eine Aufteilung sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Vorsorgesituation und der Höhe Ihres Vorsorgekapitals ab.

Gut zu wissen:

Eine nachträgliche Aufteilung eines bestehenden Vorsorgekontos ist grundsätzlich nicht möglich. Planen Sie deshalb frühzeitig.

Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben können grundsätzlich im gleichen Jahr bezogen werden. Da Kapitalbezüge in vielen Kantonen gemeinsam für die Besteuerung berücksichtigt werden, kann dies zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Eine frühzeitige Planung hilft, die Bezüge optimal aufeinander abzustimmen.

Gut zu wissen:

Lassen Sie sich vor grösseren Kapitalbezügen beraten. Bereits kleine Anpassungen beim Bezugszeitpunkt können steuerliche Auswirkungen haben.

Wenn Sie sich für eine Frühpensionierung entscheiden, verändern sich Ihre Einkommens- und Vorsorgesituation. Je nach Pensionskasse sowie Ihren Guthaben aus der Freizügigkeitsvorsorge und der Säule 3a ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten für den Kapitalbezug.

Eine frühzeitige Planung hilft Ihnen, Versorgungslücken zu vermeiden und steuerliche Auswirkungen besser zu berücksichtigen.

Gut zu wissen:

Beginnen Sie die Planung einer Frühpensionierung idealerweise mehrere Jahre im Voraus. So schaffen Sie die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Übergang in den Ruhestand.

4. Sicherheit und Stiftung

Die HBL Stiftung verwaltet Ihr Vorsorgeguthaben nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie entscheiden, ob Sie Ihr Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto bzw. Säule-3a-Konto führen oder in eine Wertschriftenlösung investieren möchten.

Bei Wertschriftenlösungen wird Ihr Vorsorgevermögen als Sondervermögen verwahrt. Dadurch bleibt Ihr Vermögen (z. B. auch im Konkursfall) vom Vermögen der beteiligten Institutionen getrennt. Gleichzeitig profitieren Sie von einer professionellen Verwaltung und einer transparenten Vorsorgelösung.

Gut zu wissen:

Welche Lösung am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Anlagehorizont, Ihrer Risikobereitschaft und Ihren persönlichen Vorsorgezielen ab.

Die HBL Stiftungen sorgen für die sorgfältige Verwaltung Ihres Vorsorgeguthabens. Entscheiden Sie sich für eine Kontolösung, wird Ihr Guthaben verzinst geführt. Wählen Sie eine Wertschriftenlösung, erfolgt die Anlage gemäss der von Ihnen gewählten Anlage-Strategie.

Sie erhalten regelmässig Informationen über Ihr Vorsorgeguthaben und können dessen Entwicklung jederzeit nachvollziehen.

Gut zu wissen:

Sie können Ihre Vorsorgelösung jederzeit überprüfen und – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und des Reglements – an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Freizügigkeits- und Vorsorgestiftungen werden in der Schweiz durch die zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörden überwacht. Zusätzlich werden sie von unabhängigen Revisionsstellen geprüft.

Diese Kontrollen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Vorsorgegelder sorgfältig verwaltet werden.

Gut zu wissen:

Die gesetzliche Aufsicht trägt wesentlich zur Sicherheit und Transparenz der Schweizer Vorsorge bei.

Die HBL Stiftungen unterstützen Sie in verschiedenen Lebenssituationen mit modernen Vorsorgelösungen. Für die Freizügigkeitsvorsorge und die Säule 3a stehen Ihnen sowohl klassische Kontolösungen als auch Wertschriftenlösungen mit den Aare-Strategien zur Verfügung, welche sich seit mehr als 10 Jahren auch im Konkurrensvergleich bestens bewährt haben.

Die Eröffnung erfolgt einfach und bequem digital. So können Sie Ihre Vorsorge flexibel und passend zu Ihren persönlichen Bedürfnissen gestalten.

Gut zu wissen:

Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihr Vorsorgeguthaben sicher auf einem Konto führen oder langfristig in Wertschriften investieren möchten.

Die HBL Stiftungen begleiteen Sie in verschiedenen Lebensphasen – vom Stellenwechsel über die private Vorsorge bis zur Pensionierung. Neben einer einfachen digitalen Eröffnung profitieren Sie von einer persönlichen Beratung, einer transparenten Verwaltung Ihres Vorsorgeguthabens und der Wahl zwischen Konto- und Wertschriftenlösungen.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine verständliche und langfristig ausgerichtete Vorsorgelösung anzubieten, die sich an Ihren persönlichen Bedürfnissen orientiert.

Gut zu wissen:

Eine gute Vorsorgelösung begleitet Sie ein Leben lang. Deshalb lohnt es sich, einen Partner zu wählen, der Sicherheit, Flexibilität und persönliche Betreuung miteinander verbindet.

5. Spezialfälle

Guthaben aus der Säule 3a sowie – je nach Situation – aus der Freizügigkeitsvorsorge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für selbst bewohntes Wohneigentum eingesetzt werden. Dies kann beispielsweise für den Kauf, den Bau oder die Amortisation einer selbst bewohnten Liegenschaft erfolgen.

Vor einem Vorbezug sollten Sie jedoch prüfen, welche Auswirkungen dieser auf Ihre Altersvorsorge hat. Die HBL Stiftungen informieren Sie gerne über die Voraussetzungen und den Ablauf.

Gut zu wissen:

Ein Vorbezug reduziert Ihr Vorsorgeguthaben. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, welche Lösung am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Wer eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge untersteht, kann sein Freizügigkeits- oder Säule-3a-Guthaben unter den gesetzlichen Voraussetzungen beziehen.

Ob ein Bezug sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung ab. Die HBL Stiftungen unterstützen Sie gerne bei der Klärung der Voraussetzungen und der erforderlichen Unterlagen.

Gut zu wissen:

Ein Kapitalbezug sollte gut überlegt sein, da er Ihre Altersvorsorge langfristig beeinflusst.

Bei einem endgültigen Wegzug aus der Schweiz gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen – insbesondere je nachdem, ob Sie in einen EU-/EFTA-Staat oder in ein anderes Land ziehen.

Die HBL Stiftung informiert Sie über die gesetzlichen Voraussetzungen, den Ablauf und die erforderlichen Unterlagen.

Gut zu wissen:

Ein Wegzug ins Ausland kann steuerliche und vorsorgerechtliche Folgen haben. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig beraten.

Die Auszahlung des Vorsorgeguthabens erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie dem Reglement der jeweiligen HBL Stiftung. Je nach persönlicher Situation kommen Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder oder weitere gesetzlich begünstigte Personen als Empfänger infrage.

Die HBL Stiftungen begleiten die Hinterbliebenen bei der Abwicklung und unterstützt sie bei den erforderlichen Formalitäten.

Gut zu wissen:

Überprüfen Sie regelmässig Ihre Begünstigtenregelung und informieren Sie sich über die gesetzlichen Möglichkeiten.

Ob Kontoeröffnung, Wertschriftenlösung, Übertrag Ihres Vorsorgeguthabens oder Kapitalbezug – die Mitarbeitenden der HBL Stiftungen unterstützen Sie kompetent und persönlich.

Sie erreichen die HBL Stiftungen telefonisch, per E-Mail oder über die Website. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen rund um Ihre Vorsorge weiter.

Gut zu wissen:

Viele Anliegen lassen sich bereits digital erledigen. Informationen und Formulare finden Sie jederzeit auf der Website der HBL Stiftungen.