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Medienmitteilung

Nennwertrückzahlung 2018

Die ordentliche Generalversammlung der Hypothekarbank Lenzburg AG, Lenzburg, vom 17. März 2018 hat unter anderem beschlossen, eine Kapitalherabsetzung im Rahmen des 150jährigen Jubiläums mittels Nennwertrückzahlung von CHF 40.00 pro Namenaktie vorzunehmen.

11. Juni 2018

Das Aktienkapital wird somit, durch Reduktion des Nennwertes sämtlicher Namenaktien von CHF 300.00 auf CHF 260.00, von CHF 21'600'000 auf CHF 18'720'000 herabgesetzt und setzt sich nach der Reduk­tion des Nennwertes aus unverändert 72'000 Namenaktien von neu je CHF 260.00 Nennwert zusammen.

Auszahlung
CHF 40.00 netto je Namenaktie

Ex-Datum
11. Juni 2018

Zahlungsdatum
13. Juni 2018

Steuern
Die Nennwertrückzahlungt unterliegt nicht der schweizerischen Verrechnungsteuer und ist für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz in der Regel steuerfrei, sofern die Aktien im Privatvermögen gehalten werden.

Vorgehen der Aktionärinnen und Aktionäre
Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien in einem Depot bei ihrer Bank verwahren, brauchen nichts zu unternehmen. Die Depotbank nimmt die Auszahlung automatisch vor.

Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien nicht bei einer Bank aufbewahren, brauchen nichts zu unternehmen. Die Hypothekarbank Lenzburg AG vergütet die Nennwertrückzahlung analog einer Dividende an die der Bank gemeldeten Dividendenadresse.

Börsenhandel
Ab 11. Juni 2018 werden die Namenaktien Hypothekarbank Lenzburg AG im Swiss Reporting Standard der SIX Swiss Exchange mit neuem Nennwert von CHF 260.00 gehandelt.

Zahlstelle
Zürcher Kantonalbank

Valor/ISIN/Symbol
134.160/CH0001341608/HBLN
Die Wertpapierkennnummern bleiben unverändert.

Diese Information stellt keinen Emissionsprospekt im Sinne von Art. 652a bzw. Art. 1156 OR dar.

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